Umweltprämie – jetzt bis zu 6.000 € Förderung sichern*
Der Einstieg in die Elektromobilität war noch nie so attraktiv:
Dank der neuen staatlichen Elektroförderung profitieren Sie jetzt bei der Bestellung eines Elektrofahrzeugs von Förderprämien von bis zu 6.000 €* – markenübergreifend und individuell auf Ihre Situation abgestimmt.
Die Bundesregierung fördert rückwirkend zum 1. Januar 2026
den Kauf und das Leasing von neuen Elektro- und Hybridautos.
Gerne prüfen wir für Sie persönlich, welche Förderhöhe für Sie möglich ist und erstellen Ihr maßgeschneidertes Angebot.
Förderkonditionen - diese Förderungen sind möglich
✔ Förderhöhe abhängig von Haushaltseinkommen und Anzahl an Kindern
✔ Förderung wird individuell geprüft
✔ Kombination mit Leasing- und Finanzierungsangeboten möglich
Bei Anschaffung eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren | Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren | Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren |
| Bis 45.000 € | 5.000 € | 5.500 € | 6.000 € |
| 45.001 € bis 60.000 € | 4.000 € | 4.500 € | 5.000 € |
| 60.001 € bis 80.000 € | 3.000 € | 3.500 € | 4.000 € |
| 80.001 € bis 85.000 € | nicht förderfähig | 3.500 € | 4.000 € |
| 85.001 € bis 90.000 € | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 4.000 € |
| 90.001 € und darüber | nicht förderfähig | nicht förderfähig | nicht förderfähig |
Förderbedingungen
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Förderberechtigt sind nur Privatkunden, die ihr Fahrzeug nach dem 1. Januar 2026 neu zulassen – die Förderanträge können voraussichtlich ab Mai 2026 rückwirkend online gestellt werden
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Gilt nur beim Kauf oder Leasing eines erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb (BEV), batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender (REEV) oder Plug-in-Hybrid-Antrieb (PHEV)
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REEV- und PHEV-Fahrzeuge müssen bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen: CO2-Emissionen von max. 60 g/km oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km
Persönliche Beratung & individuelle Kalkulation
Wir prüfen für Sie individuell, welche Förderhöhe für Sie möglich ist und erstellen ein Angebot, das exakt zu Ihren Wünschen passt – egal ob Leasing, Finanzierung oder Kauf.
Sprechen Sie uns an – wir sind jederzeit gern für Sie da.
Förderberechtigt sind alle Elektro- und Hybrid-Neufahrzeuge unabhängig vom Fahrzeugpreis.
Dies gilt für alle unsere angebotenen Marken: Volkswagen, Volkswagen Nutzfahrzeuge, Skoda, Maxus.
Die Beantragung erfolgt online über das zuständige Förderportal. Nach der Fahrzeugzulassung werden die erforderlichen Unterlagen hochgeladen. Erst nach erfolgreicher Prüfung wird die Prämie ausgezahlt. Sie müssen für die Prämienhöhe zunächst in Vorleistung treten.
Ja, die Elektroprämie gilt auch für Leasingfahrzeuge bei einer Mindestlaufzeit von 36 Monaten.
Für den Antrag benötigen Sie die Kopie des Kauf- oder Leasingvertrages, den Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und die beiden letzten Steuerbescheide (maximal drei Jahre alt).
Rentnerinnen und Rentner ohne Einkommenssteuererklärung können eine Rentenbezugsbescheinigung sowie eine Selbsterklärung über weitere Einkünfte vorlegen und damit auch die Prämie beantragen.
Beachten Sie für Ihr Haushaltsjahreseinkommen Ihren Steuerbescheid oder berechnen Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen auf www.bmf-steuerrechner.de.
Die Mindesthaltedauer beträgt 36 Monate um die Prämie zu erhalten.
Ausschlaggebend für die Prämienzahlung ist das Datum der Zulassung auf den/die Antragsteller*in, nicht das Kaufdatum.
* Die Sonderzahlung in Höhe von 6.000 Euro entspricht der staatlichen Elektroprämie für zu versteuernde Haushaltseinkommen bis 45.000 € bei einem Haushalt mit zwei oder mehr Kindern unter 18 Jahren. Die Sonderzahlung ist vom Kunden vor Fahrzeugauslieferung zu erbringen. Nach Zulassung und Fahrzeugauslieferung muss die Prämie vom Kunden selbst beim Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) beantragt werden. Alle Angaben sind unverbindlich und vorbehaltlich der tatsächlich gewährten sowie individuell möglichen Prämie. Für die Beantragung, die Berechtigung und den Erhalt der Förderung ist in vollen Umfängen der Kunde selbst verantwortlich. Die Sonderzahlung in Form der eingerechneten Prämie ist vom Kunden auch zu leisten ist, wenn der Kunde die staatliche Förderung nicht erhält. Weitere wichtige Informationen zu der staatlichen Kaufprämie finden Sie auf der Webseite des BKUKN.
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